Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Der Datenschutz ist ein unverzichtbarer Bestandteil rechtmäßigen Verwaltungshandelns und ein Qualitätsmerkmal bürgerorientierter Dienstleistungen. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung gilt seit dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union. Insbesondere die unmittelbar geltende Datenschutz-Grundverordnung sowie das Bayerische Datenschutzgesetz bilden den gesetzlichen Rahmen.
Weitere Informationen finden Sie auch beim Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz.
Weitere Informationen zur Verwendung personenbezogener Daten durch die verschiedenen Fachbereiche des Rathauses Markt Schwaben finden Sie auf den nachfolgenden Hinweisblättern:
Der Datenschutz ist ein unverzichtbarer Bestandteil rechtmäßigen Verwaltungshandelns und ein Qualitätsmerkmal bürgerorientierter Dienstleistungen. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung gilt seit dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union. Insbesondere die unmittelbar geltende Datenschutz-Grundverordnung sowie das Bayerische Datenschutzgesetz bilden den gesetzlichen Rahmen.
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