Für die im Plangebiet liegenden Grundstücke gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans aus dem Jahr 2013 und der 1. Änderung des Bebauungsplans aus dem Jahr 2017.
Hinweis
Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan weitere Vorschriften (z. B. Stellplatzsatzung) zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Bauamt des Marktes Markt Schwaben.