Für das Gebiet „Schießstättenweg“, das neben dem Schießstättenweg selbst weitere Straßen (z. B. Lindenstraße, Fichtenring, Föhrenring) umfasst, gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 46 und seiner Änderungen.
Der Marktgemeinderat hat am 19.11.2020 den Beschluss für die Einleitung eines Verfahrens zur AUFHEBUNG des Bebauungsplans einschließlich seiner Änderungen gefasst.
Interessierte haben die Möglichkeit, sich bis zum
während der Dienststunden im Rathaus des Marktes Markt Schwaben über die geplante Aufhebung des Bebauungsplanes und seiner Änderungen sowie die zu erwartenden Auswirkungen der Bebauungsplanaufhebung zu informieren.
Einzelheiten können der Bekanntmachung vom 13.01.2021 entnommen werden.
Auskünfte zum Stand des Aufhebungsverfahrens erteilt das Bauamt des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159 oder 418-172.
Bekanntmachung vom 13.01.2021 - Beteiligung der Öffentlichkeit
ENTWURF Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans - Fassung 19.11.2020
ENTWURF Begründung mit Umweltbericht - Fassung 19.11.2020
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren
Der Marktgemeinderat hat am 19.11.2020 den Beschluss für die Einleitung eines Verfahrens zur AUFHEBUNG des Bebauungsplans einschließlich seiner Änderungen gefasst.
Interessierte haben die Möglichkeit, sich bis zum
03.02.2021
während der Dienststunden im Rathaus des Marktes Markt Schwaben über die geplante Aufhebung des Bebauungsplanes und seiner Änderungen sowie die zu erwartenden Auswirkungen der Bebauungsplanaufhebung zu informieren.
Einzelheiten können der Bekanntmachung vom 13.01.2021 entnommen werden.
Auskünfte zum Stand des Aufhebungsverfahrens erteilt das Bauamt des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159 oder 418-172.
Bekanntmachung vom 13.01.2021 - Beteiligung der Öffentlichkeit
ENTWURF Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans - Fassung 19.11.2020
ENTWURF Begründung mit Umweltbericht - Fassung 19.11.2020
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren