Für das Gebiet „Schießstättenweg“, das neben dem Schießstättenweg selbst weitere Straßen (z. B. Lindenstraße, Fichtenring, Föhrenring) umfasst, haben bislang die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 46 gegolten. Der Bebauungsplan und seine Änderungen sind aufgehoben worden.
Im Verfahren zum Erlass der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 46 für das Gebiet „Schießstättenweg“ und seiner Änderungen hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 20.05.2021 den Satzungsbeschluss gefasst.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist erfolgt am 23.06.2021. Einzelheiten können der Bekanntmachung vom 23.06.2021 entnommen werden.
Aufhebungssatzung Bebauungsplan Nr. 46 "Schießstättenweg" - Stand 20.05.2021
Begründung zur Aufhebungssatzung Bebauungsplan Nr. 46 "Schießstättenweg" - Stand 20.05.2021