Der Marktgemeinderat Markt Schwaben hat am 22.01.2019 die Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich für die Außenbereichssiedlung südlich der Hubertusstraße in Markt Schwaben (Außenbereichssatzung „Hubertusstraße“) beschlossen.
Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan weitere Vorschriften (z. B. Stellplatzsatzung) zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Bauamt des Marktes Markt Schwaben.
Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan weitere Vorschriften (z. B. Stellplatzsatzung) zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Bauamt des Marktes Markt Schwaben.