Für die Planung von Bauvorhaben sind die Regelungen des Bebauungsplans Nr. 73 von 2010 und der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 aus dem Jahr 2017 zu beachten.
Hinweis
Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan weitere Vorschriften (z. B. Stellplatzsatzung) zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Bauamt des Marktes Markt Schwaben.