Eingetragene Lebenspartnerschaft
Homosexuelle Paare können den Bund fürs Leben in Form einer eingetragenen Lebenspartnerschaft schließen. Die gesetzlichen Regelungen (z. B. in Bezug auf Unterhalt oder Familienversicherung) entsprechen oder ähneln großenteils denen der Ehe.
Übergeordnete Lebenslage: Familie und Partnerschaften