Luftbild von Markt Schwaben mit Blick nach Südosten

Lebenslage

Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Gegensatz zur Ehe weitgehend nicht gesetzlich geregelt. Bestimmte Regelungen gelten aber auch in diesem Fall.

Übergeordnete Lebenslage: Familie und Partnerschaften
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