Luftbild von Markt Schwaben mit Blick nach Südosten

Nachricht

Hinweis zu langfristigen Sondernutzungen auf öffentlichem Grund


Im Gemeindegebiet Markt Schwaben sind einige Aufsteller, Blumentröge, Warenaufstellungseinrichtungen und noch viele weitere Gegenstände im öffentlichen Raum zu sehen. Diese sind durchaus hilfreich und notwendig, um bspw. auf Warenangebote aufmerksam zu machen, die Hausfassade zu sanieren oder den Platz vor Geschäften zu verschönern. Diese Aufsteller, Ausstellungsvorrichtungen, Gerüste usw. auf öffentlichem Grund bezeichnet man als sogenannte Sondernutzungen, da der Aufstellort über den Gemeindegebrauch der Straßen und Gehwege hinaus genutzt wird. Bis dato wurden solche Sondernutzungen in Markt Schwaben geduldet.
 
Aus gegebenen Anlass, mit Inkrafttreten der neuen Sondernutzungssatzung, machen wir darauf aufmerksam,
dass alle Sondernutzungen ab dem 01.08.2018 beantragt und genehmigt werden müssen.
Bei nicht genehmigten Aufstellern und Ausstellungsvorrichtungen kann es gegebenenfalls zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens kommen.

Sondernutzungssatzung
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis

Info zur langfristigen Sondernutzung
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