Luftbild von Markt Schwaben mit Blick nach Südosten

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Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit startet


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Regierung von Oberfranken ist zuständig für die Aufstellung eines bayernweiten, zentralen Lärmaktionsplans nach § 47d BImSchG für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen. Ziel dieser Pläne ist es, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben, sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

Die frühzeitige und effektive Beteiligung und Einbindung der Öffentlichkeit ist ein zentrales Element für die Erstellung des zentralen bayerischen Lärmaktionsplanes. Zunächst geht es in der jetzt beginnenden ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung um die Abfrage der subjektiven Bewertung der Lärmbelastung.

Unter www.umgebungslaerm.bayern.de haben Sie die Möglichkeit, einen Online-Fragebogen auszufüllen, sowie weitere Informationen zu erhalten. Alternativ kann dieser auch postalisch unter Regierung von Oberfranken, SG 50, Postfach110165, 95420 Bayreuth, angefordert werden.

Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten.

Die komplette Pressemitteilung der Regierung von Oberfranken können Sie  hier einsehen Pressemitteilung_Nr._51_2023.pdf

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

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