Kostenlose Tests entfallen
Seit dem 1. März 2023 bestehen keine Ansprüche auf Testung nach der Coronavirus-Testverordnung mehr. Anlasslose Testungen asymptomatischer Personen sind angesichts des derzeitigen Pandemieverlaufs nicht mehr notwendig. Seit dem 1. März 2023 sind zudem die Testnachweispflichten sowohl in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen als auch in ambulanten Pflegediensten entfallen.
Sie können jedoch weiterhin bei folgendem Testzentrum im Gemeindegebiet kostenpflichtig einen Corona-Schnelltest durchführen lassen:
Kommunales Testzentrum am Rathaus / Schloßplatz 1 (neben dem Eingang zur Bücherei):
Öffnungszeiten & Anmeldung ab 01.03.2023:
Montag, Mittwoch, Freitag: | 09.00 bis 11.00 Uhr |
Samstag und Sonntag: | 09.00 bis 10.00 Uhr |
- Termin online vereinbaren unter: www.coronatestzentrum-marktschwaben.de
- Kontaktdaten für Rückfragen:
Telefon 0151 / 644 611 75 (erreichbar zu den Öffnungszeiten, eventuell kurzfristig Rückruf)
E-Mail: testzentrum-marktschwaben@gmx.de
Das Aufsuchen des Testzentrums ist nur symptomfrei und mit Atemschutzmaske gestattet. Zu Ihrem Test-Termin ist ein amtliches Ausweisdokument (auch für Kinder) mitzubringen.
Medizinisch geschultes Personal führt den kostenpflichtigen Antigen-Schnelltest durch. Sie erhalten das Testergebnis nach circa 20 Minuten digital an Ihre E-Mail-Adresse.
Bitte beachten Sie, dass ein Schnelltest nicht den PCR-Test ersetzt und lediglich eine Momentaufnahme darstellt.
Bei Verdacht auf Corona (positivem Testergebnis) sollte ein weiterer PCR-Test gemacht werden. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Gesundheitsamt oder Ihre Hausarztpraxis.