Symbolbild Bayerische Flagge

Landtagswahl und Bezirkswahlen 2023

Nachfolgend sehen Sie alle Informationen und Bekanntmachungen zu den Landtags- und Bezirkswahlen in Bayern am 08. Oktober 2023.

Alle Bekanntmachungen hängen auch in den Bekanntmachungstafeln im Gemeindegebiet aus. 

Unsere zentrale Mailadresse für Fragen rund um die Wahlen lautet: wahl(at)markt-schwaben.de

Weiterhin steht Ihnen die Wahlleitung des Marktes Markt Schwaben, Katrin-Maria de Laporte, unter Tel. 08121 / 418-188 und Beate Käser, unter Tel. 08121 / 418-131 gern zur Verfügung.

  • Informationen zur Wahl in leichter Sprache erhalten Sie hier >

    
Allgemeine Informationen:

Wahltag: Sonntag, 08. Oktober 2023, 08:00 bis 18:00 Uhr

Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden für die Dauer von fünf Jahren nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt.

Die Wahlen der Mitglieder der Bezirkstage in den sieben bayerischen Bezirken finden grundsätzlich zusammen mit der Landtagswahl statt; das Wahlsystem entspricht im Wesentlichen demjenigen der Landtagswahlen.

Plakatierung:

Nach der Verlosung am 24.08.2023 wurde die Reihenfolge der bis dahin abgegebenen Plakate festgelegt.
Die Erstplakatierung erfolgte dann am 25.08.2023 durch den Bauhof.

Die >>PDF-Datei zeigt die aktuelle Reihenfolge der Parteien an allen 10 Standorten.
Nachträglich bei der Verwaltung abgegebene Plakate werden systematisch nach der Reihenfolge der Abgabetage angebracht.

Bitte beachten Sie, dass lediglich die Erstplakatierung durch die Gemeinde erfolgt.
Für Änderungen oder eine Neuanbringung sind die betroffenen Parteien zuständig.

    

Wahlrecht:

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die
- am Wahltag (8. Oktober 2023) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten (= 8. Juli 2023) in Markt Schwaben ihren Wohnsitz haben und
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Auch Menschen mit einer Betreuung für alle Angelegenheiten dürfen wählen.

Jeder Wahlberechtigte erhält spätestens 3 Wochen vor der Wahl per Post eine Wahlberechtigung mit dem ihm zugeteilten Wahllokal.
Möchte jemand dieses am Wahlsonntag nicht aufsuchen, sondern lieber per Briefwahl abstimmen, so kann er jederzeit, jedoch bis spätestens 06.10.2023, 15 Uhr, einen Antrag auf Wahlschein stellen. Dieser erfolgt formlos (schriftlich oder durch persönliche Vorsprache). Die Wahlbenachrichtigungskarte der Gemeinde muss dafür nicht abgewartet werden.

Wer sich entscheidet, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, benötigt einen Lichtbildausweis, um seine Identität zu bestätigen. Ein eigener Stift kann mitgenommen werden, muss aber nicht – Schreibstifte liegen im Wahllokal bereit.

Einteilung der Wahlbezirke:

In Markt Schwaben wird es 10 Briefwahllokale und 6 Urnenwahllokale geben. Ihr zugeteiltes Wahllokal entnehmen Sie bitte der Wahlberechtigung.

Briefwahl:

Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist seit dem 01.10.2023 nicht mehr möglich.

Die Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 06.10.2023, 15 Uhr im Rathaus beantragt werden.

Bitte beachten Sie auch die Bekanntmachung vom 14.09.2023 zur Berichtigung bei Stimmzettel C und D. 

Wie wird gewählt?

Auf den Stimm-Zetteln stehen die Namen von den Politikern und die Namen von den Parteien.

Sie wählen einen Politiker auf jedem Stimm-Zettel. Dazu machen Sie auf jedem Stimm-Zettel 1 Kreuz.

Wie bei der Bundestagswahl gibt es auch bei der Landtagswahl in Bayern eine Erst- und eine Zweitstimme.

Erststimme (Direktmandate)

Alle Regionen Bayerns sollen mindestens eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten in den Landtag entsenden. Daher ist ganz Bayern in 91 Stimmkreise unterteilt, in denen die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Erststimme bei der Landtagswahl in Bayern eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten wählen – ortsnah und persönlich. Dabei reicht für einen Sieg die einfache Mehrheit aus. Im Extremfall etwa genügten auch 20 Prozent, solange die anderen Kandidaten jeweils nur zehn Prozent erreichen. Gäbe es im Landtag lediglich diese 91 Direktmandate, wäre das ziemlich ungerecht: Denn die Wählerinnen und Wähler, die in ihrem Stimmkreis für einen unterlegenen Kandidaten gestimmt haben, hätten persönlich niemanden in den Landtag entsandt. Daher gibt es eine zweite Säule in unserem Wahlsystem:

Zweitstimme (Listenmandate)

Die Sitzverteilung im Landtag soll möglichst genau dem Wählerwillen entsprechen. Dafür wird die knappe Hälfte (89 von 180) der Mandate im Bayerischen Landtag an Listenkandidaten vergeben. Zu diesem Zweck stellen die Parteien für jeden der sieben Regierungsbezirke („Wahlkreise“) Listen mit ihren Kandidaten auf. Diese Listen sind unterschiedlich lang, denn die Regierungsbezirke erhalten je nach Zahl ihrer wahlberechtigten Einwohner unterschiedlich viele Sitze im Bayerischen Landtag. Mit ihrer Zweitstimme wählen die Bürgerinnen und Bürger eine Kandidatin oder einen Kandidaten auf diesen Listen – und bestimmen somit, wer außer den Direktkandidaten in den Landtag einzieht.

Die Stimmabgabe muss persönlich und geheim erfolgen.

Ermittlung des Wahlergebnisses:

Nach Schließung der Wahllokale, um 18:00 Uhr, wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Da die Ergebnisermittlung öffentlich ist, hat jedermann Zutritt zu den Wahllokalen, soweit dadurch der Ablauf nicht gestört wird.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Wahlleitung des Marktes Markt Schwaben, Katrin-Maria de Laporte, unter Tel. 08121/418-188 sowie Beate Käser, unter Tel. 08121/418-131 gern zur Verfügung. Per E-Mail an: wahl(at)markt-schwaben.de

Wie Markt Schwaben am 08. Oktober 2023 gewählt hat, werden wir auf unserer Homepage veröffentlichen.


Bekanntmachungen zur Landtags- und Bezirkswahl 2023
 

27.09.2023: Wahlbekanntmachung zur Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023

14.09.2023: Bekanntmachung des Wahlkreisleiters: Berichtigung bei Stimmzettel C und D

12.09.2023: Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis

     
Weitere Informationen

    
Landtagswahl in Bayern - alles Wichtige zur Wahl

Landtags- und Bezirkswahlen - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

     

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