Hinweis:
Die gemeindlichen Sportstätten und der Sportpark mit seinen Bereichen Laufbahn, Kunstrasen und die Übungs- und Gymnastikwiese sind für den Individualsport allen Bürgerinnen und Bürgern unter den Voraussetzungen der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) wieder geöffnet.