Die wesentlichen städtebaulichen Ziele, die mit diesem Bauleitplanverfahren verfolgt werden, können der öffentlichen Bekanntmachung vom 30.11.2022 entnommen werden.
Dem Marktgemeinderat wird zu gegebener Zeit ein Entwurf für die Änderung des Flächennutzungsplans zur Billigung vorgelegt. Nach Vorliegen des Billigungsbeschlusses werden eine Beteiligung der Öffentlichkeit und zu einem späteren Zeitpunkt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. In beiden Beteiligungsverfahren wird Interessierten die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung zu informieren und Anregungen zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans vorzubringen. Die Zeiträume der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung werden jeweils zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Auskunft zum Stand des Verfahrens erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159.
Bekanntmachung vom 30.11.2022: Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 87 und 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
Für das Gebiet „Wohnen 60+ Staudhamer Straße“ wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplans und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 aufgestellt.
Das städtebauliche Konzept sieht im Wesentlichen Flächen für zwei Einfamilienhäuser und ein weiteres Wohngebäude für die Umsetzung eines altengerechten Wohnprojekts mit der Bezeichnung Wohnen 60+, Grünflächen und eine Wegefläche zur Erschließung des Gebiets vor.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird die Öffentlichkeit über die Planung des Marktes informiert. Interessierte haben zudem die Möglichkeit Anregungen zu den Entwürfen der Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans vorzubringen.
Der Zeitraum des Beteiligungsverfahrens kann derzeit nicht genannt werden, weil zunächst die Planentwürfe angefertigt werden müssen, die dem Marktgemeinderat zur Billigung vorzulegen sind.
Auskunft zum Stand des Verfahrens erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159.
Der Marktgemeinderat hat am 20.10.2022 den Beschluss für die Einleitung eines Verfahrens zur AUFHEBUNG des Bebauungsplans gefasst.
Das Verfahren ist mit dem Satzungsbeschluss vom 27.04.2023 abgeschlossen worden. Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte am 05.05.2023.
Auskünfte zu den Folgen der Aufhebung des Bebauungsplans erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159 oder 418-162.
Bekanntmachung vom 05.05.2023 - Inkrafttreten der Satzung
Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes - Fassung vom 27.04.2023
Begründung - Fassung vom 27.04.2023
Für das Gebiet Roßacker südwestlich der Finsinger Straße hat der Markt Markt Schwaben ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeleitet. Geplant ist die Festsetzung von Wohnbauflächen.
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans haben Interessierte die Möglichkeit sich über die Planung des Marktes zu informieren und bis zum 06.07.2021 eine Stellungnahme abzugeben. Einzelheiten können der Bekanntmachung vom 27.05.2021 entnommen werden.
Informationen zum Stand des Bauleitplanverfahrens erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Telefon 08121/418-159.
Bekanntmachung vom 27.05.2021 - öffentliche Auslegung der Planunterlagen
Bebauungsplan Nr. 81 - Lage des Plangebietes
ENTWURF Bebauungsplan - Fassung 18.03.2021
Die wesentlichen städtebaulichen Ziele, die mit diesem Bauleitplanverfahren verfolgt werden, können der öffentlichen Bekanntmachung vom 14.12.2022 entnommen werden.
Dem Marktgemeinderat wird zu gegebener Zeit ein Entwurf für den Bebauungsplan zur Billigung vorgelegt. Nach Vorliegen des Billigungsbeschlusses werden eine Beteiligung der Öffentlichkeit und zu einem späteren Zeitpunkt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. In beiden Beteiligungsverfahren wird Interessierten die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung zu informieren und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans vorzubringen. Die Zeiträume der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung werden jeweils zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Auskunft zum Stand des Verfahrens erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159.
Bekanntmachung vom 14.12.2022: Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat hat am 21.10.2021 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 91 für das Gebiet „nordwestlich der Lilienthalstraße und nördlich des Adalbert-Stifter-Wegs“ gefasst.
Für das Gebiet westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs ist der Bebauungsplan Nr. 92 aufgestellt worden.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 22.12.2022 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist am 16.01.2023 erfolgt.
Einzelheiten bitten wir der Bekanntmachung vom 16.01.2023 zu entnehmen.
Auskunft zum Bebauungsplan erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159, 418-162 und 418-163.
Bebauungsplan Nr. 92 - Bekanntmachung vom 16.01.2023 - Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Bebauungsplan Nr. 92 - Planzeichnung, Satzung und Begründung - ausgefertigt
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit haben Interessierte die Möglichkeit sich bis zum 29.11.2022 über die Planung des Marktes zu informieren und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans vorzubringen.
Einzelheiten bitten wir der Bekanntmachung vom 27.10.2022 zu entnehmen.
Auskunft zum Stand des Verfahrens erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159 und 418-162.
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 27.10.2022
Planzeichnung zum Bebauungsplan - Entwurf vom 20.10.2022
Satzung zum Bebauungsplan - Entwurf vom 20.10.2022
Begründung zum Bebauungsplan - Enwurf vom 20.10.2022
Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan mit Anhang 1 und 2 vom 14.10.2022
Karte zum Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 14.10.2022
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren nach § 13 und 14 DSGVO