Das Vorhaben hat im Wesentlichen den zweigleisigen Ausbau der bestehenden Strecke 5600 München Ost – Simbach / Inn ab dem Bahnhof Markt Schwaben nach Osten sowie den teilweisen zweigleisigen Ausbau der Strecke 5601 in neuer Lage sowie weitere Maßnahmen im Bereich der Bahn-km 13,400 – 22,820 im Planfeststellungsabschnitt 1.1 des Planungsabschnitts 01 der Ausbaustrecke ABS/NBS München - Mühldorf - Freilassing - Grenze D/A / - Simbach - Grenze D/A zum Gegenstand.
Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB InfraGO AG (Vorhabenträgerin) vom 27.02.2026 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch.
Die Auslegung des Plans (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen wird gemäß § 18a Abs. 3 AEG durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit
vom 18.05.2026 bis einschließlich 17.06.2026
bewirkt.
Die Unterlagen sowie weitere Informationen zu dem Vorhaben finden Sie im Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben unter
https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-karte.html
Nähere Informationen sind der Bekanntmachung vom 12.05.2026 zu entnehmen.
Bekanntmachung vom 12.05.2026 Planfeststellungsverfahren Eisenbahn-Bundesamt
Ansprechpartner im Rathaus Markt Schwaben -Sachgebiet Planen und Bauen- Herr Rohwer, Tel. 08121 - 418-159 und Frau Fruhstorfer, Tel. 08121 - 418-172
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.09.2025 den ISEK-Bericht sowie die Billigung des Entwurfs für eine Sanierungssatzung „Erweiterte Ortsmitte Markt Schwaben“ beschlossen.
Interessierte haben die Möglichkeit sich bis zum 10.11.2025 über den Erlass der Sanierungssatzung zu erkundigen, den Satzungsentwurf und ISEK-Bericht einzusehen und dazu eine Stellungnahme abzugeben.
Näheres kann der Bekanntmachung vom 01.10.2025 entnommen werden.
Auskünfte zum Erlass der o. a. Satzung erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen:
Tel. 08121 – 418 159 und 418 172.
Hier finden Sie noch weitere Informationen zur Sanierungssatzung: Sanierungssatzung 2025
Der Erlass einer Außenbereichssatzung erleichtert die Genehmigungsfähigkeit von Wohnzwecken dienenden Vorhaben innerhalb
eines bebauten Bereichs, da diesen ein Widerspruch zu den Darstellungen im Flächennutzungsplan nicht entgegengehalten werden kann. Weiter bleiben die Belange der Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung für Vorhaben im Geltungsbereich einer Außenbereichssatzung unberücksichtigt. Mit Ausnahme dieser Belange gelten die übrigen Kriterien für die Genehmigungsfähigkeit von Außenbereichsvorhaben weiterhin. Die Außenbereichssatzung begründet deshalb noch kein Baurecht für die vom Geltungsbereich erfassten Grundstücke, vielmehr ist die Zulässigkeit aller Bauvorhaben weiterhin nach § 35 Abs. 2 BauGB als Einzelfall
zu prüfen.
Interessierte haben die Möglichkeit sich bis zum 05.10.2026 über das Verfahren zum Erlass der vorgenannten Satzung zu informieren und eine Stellungnahme zur Aufstellung der Außenbereichssatzung abzugeben. Einzelheiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit können der Bekanntmachung vom 02.09.2026 entnommen werden.
Auskünfte zum vorgenannten Bauleitplanverfahren erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159 und 08121/418-162.
- Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit vom 02.09.2026
- Entwurf Außenbereichssatzung Poinger Straße Stand: 02.07.2026
- Entwurf Begründung zur Außenbereichssatzung Poinger Straße Stand: 02.07.2026
- Umweltbezogene Stellungnahmen zur Außenbereichssatzung Poinger Straße
- Beschlussbuchauszug Marktgemeinderat vom 02.07.2026 - Abwägungsbeschluss Außenbereichssatzung Poinger Straße
- Datenschutzrechtliche Hinweise
Die wesentlichen städtebaulichen Ziele, die mit diesem Bauleitplanverfahren verfolgt werden, können der öffentlichen Bekanntmachung vom 30.11.2022 entnommen werden.
Dem Marktgemeinderat wird zu gegebener Zeit ein Entwurf für die Änderung des Flächennutzungsplans zur Billigung vorgelegt. Nach Vorliegen des Billigungsbeschlusses werden eine Beteiligung der Öffentlichkeit und zu einem späteren Zeitpunkt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. In beiden Beteiligungsverfahren wird Interessierten die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung zu informieren und Anregungen zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans vorzubringen. Die Zeiträume der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung werden jeweils zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Auskunft zum Stand des Verfahrens erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159.
Bekanntmachung vom 30.11.2022: Aufstellungsbeschluss
Ziel ist die Ausweisung von Flächen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Hubertusstraße und östlich des Schwarzgrabens sowie zwischen Hubertusstraße und der Sempt.
Näheres kann der Bekanntmachung vom 17.06.2024 entnommen werden.
Auskünfte zum Stand der vorgenannten Bauleitplanverfahren erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159.
Bekanntmachung vom 17.06.2024 - 23. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 23
Dafür war die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Nach Durchführung des vorgeschriebenen Verfahrens hat das Landratsamt Ebersberg die Genehmigung mit Bescheid vom 17.06.2026 erteilt. Die Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung ist im gemeindlichen Mitteilungsblatt (Ausgabe Juli 2026) erfolgt. Sie kann zusätzlich an dieser Stelle eingesehen werden.
Auskünfte zum vorgenannten Bauleitplan erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159..
- Bekanntmachung vom 06.07.2026: Wirksamwerden der Änderung des Flächennutzungsplans
- Änderung des Flächennutzungsplans - Planzeichnung - Fassung 23.04.2026
- Änderung des Flächennutzungsplans - Begründung - Fassung 23.04.2026
- Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht - Fassung 23.04.2026
- Änderung des Flächennutzungsplans - Zusammenfassende Erklärung - Fassung 19.05.2026
- Schalltechnische Untersuchung - Lärmschutzgutachten Müller-BBM Industry Solutions GmbH v. 28.10.2025
- Lufthygienisches Gutachten Müller-BBM Industry Solutions GmbH
- Beschlussbuchauszug Marktgemeinderat v. 20.11.2025 Abwägungsbeschlüsse
- Beschlussbuchauszug Marktgemeinderat v. 23.04.2026 Abwägungsbeschlüsse und Feststellungsbeschluss
Ziel ist die Ausweisung von Flächen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich Rieder Feld in der Nähe des Habererwegs. Das Plangebiet liegt an der südlichen Gemeindegrenze.
Näheres kann der Bekanntmachung vom 24.10.2024 entnommen werden.
Auskünfte zum Stand der vorgenannten Bauleitplanverfahren erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159.
Bekanntmachung vom 24.10.2024 - 25. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40
Lageplan zur Bekanntmachung vom 24.10.2024 - 25. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40
Auskünfte zum Stand der beiden Bauleitplanverfahren erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen, Tel. 08121/418-159.
Bekanntmachung vom 02.09.2026 - Aufstellungsbeschluss
Auskünfte zum Stand der beiden Bauleitplanverfahren erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen, Tel. 08121 - 418-159.
Bekanntmachung vom 05.10.2026 - Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 87 und 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
Für das Gebiet „Wohnen 60+ Staudhamer Straße“ wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplans und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 aufgestellt.
Das städtebauliche Konzept sieht im Wesentlichen Flächen für zwei Einfamilienhäuser und ein weiteres Wohngebäude für die Umsetzung eines altengerechten Wohnprojekts mit der Bezeichnung Wohnen 60+, Grünflächen und eine Wegefläche zur Erschließung des Gebiets vor.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird die Öffentlichkeit über die Planung des Marktes informiert. Interessierte haben zudem die Möglichkeit Anregungen zu den Entwürfen der Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans vorzubringen.
Der Zeitraum des Beteiligungsverfahrens kann derzeit nicht genannt werden, weil zunächst die Planentwürfe angefertigt werden müssen, die dem Marktgemeinderat zur Billigung vorzulegen sind.
Auskunft zum Stand des Verfahrens erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159.
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass der vom Landratsamt Ebersberg mit Beschluss vom 24.10.1958 festgesetzte Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet Markt Schwaben Süd III sowie die dazugehörige 1. Änderung, welche durch den Gemeinderat am 04.03.1965 als Satzung beschlossen und von der Regierung von Oberbayern mit Bescheid vom 21.07.1965 genehmigt wurde, Festsetzungen enthält, die zum Teil heute nicht mehr zeitgemäß sind und die aktuellen Bedürfnisse der Grundstückseigentümer nicht berücksichtigen. Im Zuge der Nachverdichtung stellen Bauwillige wiederkehrend Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Der Bebauungsplan enthält insbesondere hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nicht mehr zeitgemäße Regelungen, die der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum entgegenstehen und in der Folge dazu geführt haben, dass bereits mehrere Befreiungen von den Festsetzungen erteilt worden sind. Das wiederholte Erteilen von Befreiungen kann dazu führen, dass einzelne Regelungen des Bebauungsplans oder aber die gesamte Satzung obsolet sein können. Damit ist eine vollständige Umsetzung der damaligen städtebaulichen Ziele nicht mehr zu erwarten.
Interessierte haben die Möglichkeit sich während der Zeit vom 25.06.2026 bis einschließlich 28.07.2026 über die Planung zu informieren und eine Stellungnahme zur Aufhebung der Bauleitpläne abzugeben. Einzelheiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit können der Bekanntmachung vom 24.06.2026 entnommen werden.
Auskünfte zum vorgenannten Bauleitplanverfahren erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159 und 08121/418-162.
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Beteiligung Öffentlichkeit vom 24.06.2026
- Entwurf der Aufhebungssatzung - Stand: 28.07.2025
- Begründung der Aufhebungssatzung - Stand: 28.07.2025
- Entwurf Umweltbericht - Stand: 06.08.2025
- Datenschutzrechtliche Hinweise
Der Marktgemeinderat hat am 25.06.2026 den Beschluss für die Einleitung eines Verfahrens zur AUFHEBUNG des Bebauungsplans einschließlich seiner Änderungen gefasst.
Bekanntmachung vom 02.09.2026 - Einleitung der Aufhebung des Bebauungsplans
Lageplan zur Bekanntmachung
Näheres kann der Bekanntmachung vom 15.07.2025 entnommen werden.
Bekanntmachung vom 15.07.2025 - Aufstellungsbeschluss
Ziel ist die Ausweisung von Flächen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Hubertusstraße und östlich des Schwarzgrabens sowie zwischen Hubertusstraße und der Sempt.
Näheres kann der Bekanntmachung vom 17.06.2024 entnommen werden.
Auskünfte zum Stand der vorgenannten Bauleitplanverfahren erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159.
Bekanntmachung vom 17.06.2024 - 23. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 23
Auskünfte zum Stand der beiden Bauleitplanverfahren erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen, Tel. 08121 - 418-159.
Bekanntmachung vom 05.10.2026 - Aufstellungsbeschluss
Der Markt Markt Schwaben plant den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete auf dem gemeindeeigenen Grundstück im Hanslmüllerweg östlich des Friedhofs und hat deshalb den Bebauungsplan Nr. 36 für das Gebiet „geplante Flüchtlingsunterkunft im Hanslmüllerweg“ aufgestellt.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 02.07.2026 den Satzungsbeschluss gefasst. Die Bekanntmachung des Beschlusses kann hier eingesehen werden.
Auskünfte zum vorgenannten Bauleitplan erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159 u. 418-163.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vom 02.09.2026
Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 36 "geplante Flüchtlingsunterkunft im Hanslmüllerweg" - Stand 02.07.2026
Satzung und Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 36 "geplante Flüchtlingsunterkunft im Hanslmüllerweg" - Stand 02.07.2026
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 36 "geplante Flüchtlingsunterkunft im Hanslmüllerweg" - Stand 02.07.2026
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 36 "geplante Flüchtlingsunterkunft im Hanslmüllerweg" - Stand 02.07.2026
Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan Nr. 36 "geplante Flüchtlingsunterkunft im Hanslmüllerweg" - Stand 02.07.2026
Schalltechnische Untersuchung - Lärmschutzgutachten Müller-BBM Industry Solutions GmbH v. 28.10.2025
Lufthygienisches Gutachten Müller-BBM Industry Solutions GmbH v. 21.11.2025
Abwägungs- und Satzungsbeschluss - Beschlussbuchauszug aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.07.2026
Ziel ist die Ausweisung von Flächen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich Rieder Feld in der Nähe des Habererwegs. Das Plangebiet liegt an der südlichen Gemeindegrenze.
Näheres kann der Bekanntmachung vom 24.10.2024 entnommen werden.
Auskünfte zum Stand der vorgenannten Bauleitplanverfahren erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159.
Bekanntmachung vom 24.10.2024 - 25. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40
Lageplan zur Bekanntmachung vom 24.10.2024 - 25. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40
Auskünfte zum Stand der beiden Bauleitplanverfahren erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen, Tel. 08121/418-159.
Bekanntmachung vom 02.09.2026 - Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet Roßacker südwestlich der Finsinger Straße hat der Markt Markt Schwaben ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeleitet. Geplant ist die Festsetzung von Wohnbauflächen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs bestand für Interessierte die Möglichkeit sich über die Planung des Marktes zu informieren und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans vorzubringen. Die Frist, in der eine Stellungnahme abgegeben werden konnte, ist abgelaufen.
Hinweis: Der Bebauungsplan ist noch nicht in Kraft getreten, weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Auskunft zum Stand des Verfahrens erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159 und 418-162.
Bebauungsplan Nr. 81 - Lage des Plangebietes
ENTWURF Bebauungsplan - Fassung 18.03.2021
Die wesentlichen städtebaulichen Ziele, die mit diesem Bauleitplanverfahren verfolgt werden, können der öffentlichen Bekanntmachung vom 14.12.2022 entnommen werden.
Dem Marktgemeinderat wird zu gegebener Zeit ein Entwurf für den Bebauungsplan zur Billigung vorgelegt. Nach Vorliegen des Billigungsbeschlusses werden eine Beteiligung der Öffentlichkeit und zu einem späteren Zeitpunkt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. In beiden Beteiligungsverfahren wird Interessierten die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung zu informieren und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans vorzubringen. Die Zeiträume der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung werden jeweils zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Auskunft zum Stand des Verfahrens erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159.
Bekanntmachung vom 14.12.2022: Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat hat am 21.10.2021 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 91 für das Gebiet „nordwestlich der Lilienthalstraße und nördlich des Adalbert-Stifter-Wegs“ gefasst.
Ziel ist neben anderem die Ausweisung von Wohnbauflächen und einer Fläche für eine Kinderbetreuungseinrichtung. Das Plangebiet liegt am südlichen Rand der bebauten Ortslage.
Auskünfte zum Stand der vorgenannten Bauleitplanverfahren erteilt das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben, Tel. 08121/418-159.
Bekanntmachung vom 02.09.2026 - Aufstellungsbeschluss