Luftbild von Markt Schwaben mit Blick nach Südosten

Bebauungspläne

Der Markt hat für große Teile der bebauten Ortslage eine Satzung über abweichende Maße der Abstandsfläche erlassen.

Abstandsflächensatzung mit Geltungsbereich vom 02.03.2021

Der Marktgemeinderat Markt Schwaben hat am 22.01.2019 die Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich für die Außenbereichssiedlung südlich der Hubertusstraße in Markt Schwaben (Außenbereichssatzung Hubertusstraße) beschlossen.

Hinweis:

Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zur vorgenannten Satzung örtliche Bauvorschriften zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.

Außenbereichssatzung Hubertusstraße - Satzung vom 11.02.2019

Außenbereichssatzung Hubertusstraße - Begründung vom 11.02.2019

Der Marktgemeinderat Markt Schwaben hat am 10.11.2015 die Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Ersatzbauvorhaben im Außenbereich für die Außenbereichssiedlung an der Isener Straße beschlossen.


Hinweis:

Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zur vorgenannten Satzung örtliche Bauvorschriften zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.

Außenbereichssatzung Isener Straße - Satzung mit Hinweisen und Planzeichnung vom 30.12.2015

Für das Gebiet mit dem Namen "Am Fischergries", das nur Teile der Straße "Am Fischergries" selbst , jedoch die gesamten Straßenzüge "Wittenbergstraße", "Martin-Luther-Straße" sowie "Textorstraße" umfasst, gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1950.

Durch eine Änderung des Bebauungsplanes, welche im Jahre 1967 in Kraft getreten ist, wurden die ursprünglichen Festsetzungen konkretisiert. Die Änderung enthält nur textliche Festsetzungen.

Hinweis:

Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.

Bebauungsplan Nr. 4 Am Fischergries - Planzeichnung (einschließlich 1. und 2. Änderung)

Bebauungsplan Nr. 4 Am Fischergries - 3. Änderung
Für die im Plangebiet liegenden Grundstücke gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1969.


Hinweis:

Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.

Bebauungsplan Nr. 30 Böhmerwaldstraße - Planzeichnung und Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 30 Böhmerwaldstraße - Begründung


Für das Gebiet „Bundesbahnsiedlung“, das die Straßen Hans-Watzlik-Weg, Hans-Carossa-Weg und einige Grundstücke am Adalbert-Stifter-Weg umfasst, haben bislang die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 31 gegolten. Der Bebauungsplan ist aufgehoben worden.

Im Verfahren zum Erlass der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 31 für das Gebiet "Bundesbahnsiedlung" hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 22.09.2022 den Satzungsbeschluss gefasst.

Hinweis:

Nach Aufhebung des Bebauungsplans sind für die Planung von Bauvorhaben ggf. andere für größere Gebiete der bebauten Ortslage geltende gemeindliche Vorschriften zu beachten (örtliche Bauvorschriften). Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.

Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 31 für das Gebiet "Bundesbahnsiedlung"
Für das Gebiet „Agrob I beidseitig der Ludwig-Thoma-Straße“ haben bislang die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 34 gegolten.

Im Verfahren zum Erlass der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 34 für das Gebiet "Agrob I beidseitig der Ludwig-Thoma-Straße“ hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 27.04.2023 den Satzungsbeschluss gefasst.

Hinweis:

Nach Aufhebung des Bebauungsplans sind für die Planung von Bauvorhaben ggf. andere für größere Gebiete der bebauten Ortslage geltende gemeindliche Vorschriften zu beachten (örtliche Bauvorschriften). Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.

Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans - Fassung vom 27.04.2023

Begründung - Fassung vom 27.04.2023

Für den Bereich südlich des Haberweges, östlich der Seilergasse und westlich des Höhenrainerweges wurde im Jahre 1973 erstmalig der Bebauungsplan Nr. 39 Haydn Beck aufgestellt.

Im Jahre 1997 trat eine 1. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft, die den bisher geltenden Bebauungsplan ersetzte. Mit dieser Änderung wurden einerseits die Festsetzungen durch Text konkretisiert und andererseits der Geltungsbereich des Bebauungsplanes bis zur Einmündung der Rektor-Haushofer-Straße im Süden erweitert.

Den Aufstellungsbeschluss für eine 2. Änderung des Bebauungsplanes fasste der Marktgemeinderat im Jahre 1998. Betroffen war hier vor allem der nördliche Teil des gesamten Plangebietes aus der 1. Änderung. Dieses Verfahren zog sich über mehrere Jahre. Im Jahre 2002 fasste der Marktgemeinderat dann einen Beschluss, das Grundstück FlSt.Nr. 608/3 aus dem Geltungsbereich der 2. Änderung herauszunehmen und ausschließlich für dieses Grundstück eine 3. Änderung des Bebauungsplanes aufzustellen, welche dann mit dem Satzungsbeschluss im Jahre 2003 erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist nach umfangreicher Überarbeitung im Januar 2014 in Kraft getreten.

Im Jahre 2015 fasste der Marktemeinderat erneut einen Beschluss, den Bebauungsplan ausschließlich für das Grundstück FlSt.Nr. 608/2 (Höhenrainerweg 6) zu ändern (4. Änderung), um eine Nachverdichtung zu ermöglichen. Die 4. Änderung trat im Oktober 2015 in Kraft.

Hinweise:

Aus Vereinfachungsgründen werden nur die Planunterlagen veröffentlicht, die derzeit Rechtskraft besitzen.

Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben

Bebauungsplan Nr. 39 Haydn-Beck -1. Änderung- Planzeichnung und Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 39 Haydn-Beck -2. Änderung- Planzeichnung und Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 39 Haydn-Beck -4. Änderung- Planzeichnung und Festsetzungen

Für das Gebiet zwischen dem Dr.-Hartlaub-Ring und dem Hennigbach nördöstlich der Straße Am Rittermannslehen galt ursprünglich der am 22.10.1984 in Kraft getretene Bebauungsplan "Rittermannslehen".

Im August 1985 trat eine 1. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft, die den bisher geltenden Bebauungsplan ersetzte.

Hinweise:

Aus Vereinfachungsgründen werden nur die Planunterlagen veröffentlicht, die derzeit Rechtskraft besitzen.

Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.

Bebauungsplan Nr. 41 a Rittermannslehen - 1. Änderung vom 23.08.1985
Für das Gebiet „Schießstättenweg“, das neben dem Schießstättenweg selbst weitere Straßen (z. B. Lindenstraße, Fichtenring, Föhrenring) umfasst, haben bislang die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 46 gegolten. Der Bebauungsplan und seine Änderungen sind aufgehoben worden.

Im Verfahren zum Erlass der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 46 für das Gebiet „Schießstättenweg“ und seiner Änderungen hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 20.05.2021 den Satzungsbeschluss gefasst.

Hinweis:

Nach Aufhebung des Bebauungsplans sind für die Planung von Bauvorhaben ggf. andere für größere Gebiete der bebauten Ortslage geltende gemeindliche Vorschriften zu beachten (örtliche Bauvorschriften). Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.

Aufhebungssatzung Bebauungsplan Nr. 46 "Schießstättenweg" - Stand 20.05.2021

Begründung zur Aufhebungssatzung Bebauungsplan Nr. 46 "Schießstättenweg" - Stand 20.05.2021

Zusammenfassende Erklärung zur Aufhebungssatzung Bebauungsplan Nr. 46 "Schießstättenweg" - Stand 20.05.2021
Für die im Plangebiet liegenden Grundstücke gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1986 (Urfassung).

Im Jahre 1988 trat eine 1. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft. Mit dieser Änderung wurden ausschließlich die Baugrenzen innerhalb des Geltungsbereiches neu festgesetzt.

Im Jahre 2007 hat der Marktgemeinderat die Einleitung einer 2. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Diese Änderung trat mit der Bekanntmachung am 17.05.2007 in Kraft. Mit dieser Änderung wurden neue Baugrenzen für den Geltungsbereich der Änderung neu festgesetzt. Außerdem wurden Flachdächer im Geltungsbereich der 3. Änderung zugelassen.

Am 03.07.2012 trat dann die 3. Änderung des Bebauungsplanes mit der Bekanntmachung in Kraft. Im Geltungsbereich der 3. Änderung gab es Änderungen bei den Festsetzungen zu Dächern, Garagen und zum Schallschutz.

Hinweis:


Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.

Bebauungsplan Nr. 48 Gewerbegebiet Nord - Planzeichnung und Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 48 Gewerbegebiet Nord - 1. Änderung - Planzeichnung und Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 48 Gewerbegebiet Nord - 2. Änderung - Planzeichnung und Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 48 Gewerbegebiet Nord - 3. Änderung - Planzeichnung und Festsetzungen









Für die im Plangebiet liegenden Grundstücke gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes aus dem Jahr 2014 (1. Änderung) bzw. aus dem Jahr 2013 (2. Änderung).


Hinweise:

Der ursprüngliche Bebauungsplan Gewerbegebiet Süd wurde durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt.

Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.

Bebauungsplan Nr. 49 a Gewerbegebiet Süd - 1. Änderung - Planzeichnung und Festsetzung

Bebauungsplan Nr. 49 b Gewerbegebiet Süd - 2. Änderung - Planzeichnung und Festsetzung

Für die im Plangebiet liegenden Grundstücke gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes aus dem Jahr 2005 (Neufassung).

Hinweis:


Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.

Bebauungsplan Nr. 52 Burgerfeld - Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 52 Burgerfeld - Textliche Festsetzungen
Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet "Moosäcker" hat der Marktgemeinderat am 11.09.1990 den Satzungsbeschluss gefasst. Der Bebauungsplan ist am 17.10.1990 in Kraft getreten.


Hinweis:

Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.

Bebauungsplan Nr. 54 Moosäcker - Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 54 Moosäcker - Satzung und textliche Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 54 Moosäcker - Begründung

Bebauungsplan Nr. 54 Moosäcker - Grünordnungsplan Planzeichnung


Bebauungsplan Nr. 54 Moosäcker - Grünordnungsplan Textteil

Für die im Plangebiet liegenden Grundstücke gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans aus dem Jahr 2013 und der 1. Änderung des Bebauungsplans aus dem Jahr 2017.

Hinweis:

Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.

Bebauungsplan Nr. 63 Ziegelheide - Planzeichnung und Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 63 Ziegelheide - 1. Änderung - Planzeichnung und Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 63 Ziegelheide - 1. Änderung - Begründung

Für die im Plangebiet liegenden Grundstücke gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1998.

Hinweis:

Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.

Bebauungsplan Nr. 66 - Planzeichnung und Festsetzung vom 09.12.1998

Bebauungsplan Nr. 66 - Begründung vom 09.12.1998

Der Marktgemeinderat hat im Jahre 2006 beschlossen, für das Gebiet zwischen der Erdinger Straße und dem Hanslmüllerweg einen Bebauunsplan zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes aufzustellen. Der Bebauungsplan trat am 15.01.2008 in Kraft

Im Jahre 2014 wurde dann beschlossen, eine 1. Änderung dieses Bebauungsplanes aufzustellen. Ziel dieser 1. Änderung war die Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes nach Westen. Außerdem wurden die Parkplatzflächen erweitert. Die Bebauungsplanänderung trat am 12.03.2015 in Kraft.

Hinweis:
Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.


Bebauungsplan Nr. 71 zwischen Erdinger Straße und Hanslmüllerweg vom 15.01.2008

Bebauungsplan Nr. 71 a zwischen Erdinger Straße und Hanslmüllerweg - 1. Änderung vom 12.03.2015

Für die Planung von Bauvorhaben sind die Regelungen des Bebauungsplans Nr. 73 von 2010,  der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 aus dem Jahr 2017 sowie der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 aus dem Jahr 2023 zu beachten.

Bebauungsplan Nr. 73 - Planzeichnung und Festsetzung vom 02.03.2010

Bebauungsplan Nr. 73 - 1. Änderung - Planzeichnung und Festsetzung vom 26.09.2017

Bebauungsplan Nr. 73 - 1. Änderung Begründung vom 26.09.2017

Bebauungsplan Nr. 73 - 2. Änderung Planzeichnung,  Festsetzungen und Begründung vom 19.10.2023

Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 75 für das Gebiet "Südliche Finsinger Straße" hat der Marktgemeinderat am 25.09.2012 den Satzungsbeschluss gefasst. Der Bebauungsplan ist am 16.11.2012 in Kraft getreten.

Hinweis:

Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.

Bebauungsplan Nr. 75 - Satzung/Festsetzung vom 11.10.2012

Bebauungsplan Nr. 75 - Begründung vom 11.10.2012

Teilgebiet zwischen Enzensbergerstraße, Von-Suttner-Str. und Münterstraße zur Umsetzung des Konzeptes Wohnen auf Zeit.

Der Marktgemeinderat hat am 15.11.2016 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 80 für das Gebiet "Burgerfeld - Teilgebiet zwischen Enzensbergerstraße, Von-Suttner-Straße und Münterstraße" mit Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist am 07.12.2016 ortsüblich bekannt gemacht worden.

Hinweis:

Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.

Bebauungsplan Nr. 80 - Planzeichnung und Satzung vom 15.11.2016

Bebauungsplan Nr. 80 - Vorhaben- und Erschließungsplan vom 15.11.2016

Bebauungsplan Nr. 80 - Begründung vom 15.11.2016



Der Bebauungsplan Nr. 82 für das Sondergebiet Baustoffhandel Finsinger Straße ist am 17.02.2020 in Kraft getreten.

Zu diesem Bebauungsplan ist eine 1. Änderung aufgestellt worden, in deren Geltungsbereich eine Teilfläche des gesamten Plangeltungsbereichs liegt. Die Änderung ist seit dem 04.01.2021 rechtskräftig.

Bebauungsplan Nr. 82 - Satzung vom 28.01.2020

Bebauungsplan Nr. 82 - Begründung vom 28.01.2020

Bebauungsplan Nr. 82 -1. Änderung- mit Begründung vom 17.12.2020

Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 83 für das Gebiet beidseitig des Breitensteinweges, östlich der Seilergasse und westlich des Höhenrainerweges hat der Marktgemeinderat am 05.12.2017 den Satzungsbeschluss gefasst. Der Bebauungsplan ist am 11.12.2017 in Kraft getreten.

Hinweis:

Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.

Bebauungsplan Nr. 83 - Planzeichnung und Satzung/Festsetzungen vom 05.12.2017

Bebauungsplan Nr. 83 - Begründung vom 05.12.2017



Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 85 für das Gebiet "Schulzentrum zwischen Gerstlacherweg, Habererweg und Neusatzer Straße" hat der Marktgemeinderat am 28.01.2020 den Satzungsbeschluss gefasst. Der Bebauungsplan ist am 05.02.2020 in Kraft getreten.


Bebauungsplan Nr. 85 - Bekanntmachung vom 05.02.2020 - Inkrafttreten des Bebauungsplans

Bebauungsplan Nr. 85 - Lageplan Geltungsbereich

Bebauungsplan Nr. 85 - Planzeichnung vom 28.01.2020

Bebauungsplan Nr. 85 - Satzung/Festsetzung vom 28.01.2020

Bebauungsplan Nr. 85 - Begründung vom 28.01.2020
Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 88 fasste der Marktgemeinderat in der Sitzung am 10.03.2020 den Satzungsbeschluss. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist erfolgt am 13.05.2020.

Hinweis:

Zeitgleich zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 wurde die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Nähere Einzelheiten zu diesem Verfahren finden Sie hier.

Bebauungsplan Nr. 88 Planzeichnung und Satzung Fassung 10.03.2020

Bebauungsplan Nr. 88 Begründung Fassung 10.03.2020

Bebauungsplan Nr. 88 Umweltbericht Fassung 10.03.2020

Bebauungsplan Nr. 88 Zusammenfassende Erklärung Fassung 10.03.2020
Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 89 für das Gebiet "ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlenweg" hat der Marktgemeinderat am 20.01.2022 den Satzungsbeschluss gefasst. Der Bebauungsplan ist am 26.01.2022 in Kraft getreten.

Hinweis:

Zeitgleich zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 wurde die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Nähere Einzelheiten zu diesem Verfahren finden Sie hier.

Bebauungsplan Nr. 89 - Planzeichnung vom 20.01.2022

Bebauungsplan Nr. 89 - Satzung vom 20.01.2022

Bebauungsplan Nr. 89 - Begründung vom 20.01.2022

Bebauungsplan Nr. 89 - Umweltbericht vom 20.01.2022

Für das Gebiet zwischen Bahnhofstraße und Bahnhofallee ist der Bebauungsplan Nr. 90 aufgestellt worden.

Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans fasste der Marktgemeinderat in der Sitzung am 19.11.2020 den Satzungsbeschluss. Der Bebauungsplan ist am 02.12.2020 in Kraft getreten.

Hinweis:

Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.

Bebauungsplan Nr. 90 - Planzeichnung und Satzung vom 19.11.2020

Bebauungsplan Nr. 90 - Begründung mit Beispielrechnung vom 19.11.2020

Für das Gebiet westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs ist der Bebauungsplan Nr. 92 aufgestellt worden.

Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans fasste der Marktgemeinderat in der Sitzung am 22.12.2022 den Satzungsbeschluss. Der Bebauungsplan ist am 16.01.2023 in Kraft getreten.

Hinweis:

Ggf. sind für die Planung von Bauvorhaben zusätzlich zum Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften zu beachten. Genauere Auskünfte erteilt bei Bedarf das Sachgebiet Planen und Bauen des Marktes Markt Schwaben.

Bebauungsplan Nr. 92 - Planzeichnung, Satzung und Begründung - ausgefertigt

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