Europäische Flagge im Wind wehend

Europawahl 2024

Nachfolgend sehen Sie alle Informationen und Bekanntmachungen zur Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 09. Juni 2024.

Alle Bekanntmachungen hängen auch in den Bekanntmachungstafeln im Gemeindegebiet aus. 

Unsere zentrale Mailadresse für Fragen rund um die Wahlen lautet: wahl(at)markt-schwaben.de

Weiterhin steht Ihnen die Wahlleitung des Marktes Markt Schwaben, Katrin-Maria de Laporte, unter Tel. 08121 / 418-188 und Beate Käser, unter Tel. 08121 / 418-131 gern zur Verfügung.

  • Informationen zur Wahl in leichter Sprache erhalten Sie hier >

    
Allgemeine Informationen:
    

Wahltag: Sonntag, 09. Juni 2024, 08:00 bis 18:00 Uhr

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

2024 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, genauso viele wie bei der Europawahl 2019.

Aktives Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt

Anders als vor fünf Jahren darf am 9. Juni in Deutschland wählen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Bundestag hat am 10. November 2022 das aktive Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt, als er einen Gesetzentwurf der Ampelkoalition zur Änderung des Europawahlgesetzes auf Empfehlung des Innenausschusses annahm. Auch in Belgien, Malta und Österreich dürfen 16-Jährige wählen. In Griechenland muss man 17 Jahre, in den übrigen Mitgliedstaaten 18 Jahre alt sein.


Logo zur Europawahl 2024 - Nutze deine Stimme.

Wahlrecht

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Wenn Sie bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen.

Alle anderen Unionsbürger müssen bis spätestens Sonntag, den 19. Mai 2024 bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

EU-Bürgerinnen und Bürger

Wählen dürfen ab diesem Mindestalter nicht nur Deutsche, sondern auch Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die sich in Deutschland aufhalten.

Das Europawahlgesetz schreibt ausdrücklich vor, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf. Selbst für das Europaparlament kandidieren kann man ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (passives Wahlalter).

Wahlvorschläge

Es ist zu beachten, dass nur Parteien und sonstige politische Vereinigungen Wahlvorschläge einreichen können – entweder Listen für einzelne Bundesländer (in jedem Land nur eine Liste) oder eine gemeinsame Liste für alle Bundesländer. Anders als bei Bundestagswahlen sind Einzelbewerbungen nicht zugelassen.


Bekanntmachungen zur Europawahl 2024
   

30.01.2024: Hinweise zur Europawahl am 09. Juni 2024 für EU-Bürger // Important note regarding the European Elections on 09th June 2024

18.01.2024: Widerspruchsrecht über die Weitergabe von Einwohnermeldedaten

 
     
Weitere Informationen
    

Internetseite des Europäischen Parlaments zur Europawahl

Informationen für Unionsbürger zur Europawahl 2024 - Deutsch (PDF)

Information for Union citizens concerning the 2024 European elections - English (PDF

Registration form and information sheet for EU citizens: Union citizens - The Federal Returning Officer (bundeswahlleiterin.de)

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