Abfallwirtschaft
Das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz schreibt eine strikte Trennung von Abfällen nach Restmüll (Abfälle zur Entsorgung) und Wertstoffen (Abfälle zur Wiederwertung) vor. Diese Verpflichtung gilt gleichermaßen sowohl für den Markt als Entsorgungspflichtigen als auch für den Bürger durch die Regelung der gemeindlichen Abfallwirtschaftssatzung. Das Markt Schwabener Abfallwirtschaftskonzept orientiert sich im Wesentlichen an den Vorgaben des "Ebersberger Weges".Die Entsorgung von Papier, Glas und Verpackungsabfällen (Gelber Sack) wurde vertraglich auf die Firma DSD GmbH (Duales System Deutschland) übertragen.
Es gilt der Grundsatz, dass alle Abfälle getrennt und über Sammeleinrichtungen des Marktes entsorgt werden müssen (Ausnahmen: Gewerbeabfälle, bestimmte Sonderabfälle und Abfälle, die der Tierkörperbeseitigung unterliegen, wie zum Beispiel Abfälle aus Metzgereien und Gaststätten).
Abfallberatung
Auskunft zum Thema "Abfallwirtschaft" erteilt das Landratsamt Ebersberg, Telefon (Haushalt) 08092 823-244,Telefon (Gewerbe) 08092 823-193, das Entsorgungszentrum "An der Schafweide", Telefon 08092 20164 und das Rathaus, Telefon 08121 418-181.