Luftbild von Markt Schwaben mit Blick nach Südosten

Abwasserbeseitigung und Dichtheitsprüfung

In Markt Schwaben gibt es zwei verschiedene Abwassersysteme. In älteren Siedlungsgebieten besteht ein Mischsystem, in den neueren Wohngebieten ist ein Trennsystem vorhanden.

Niederschlagswasser-Beseitigung

Bei Neubauvorhaben ist zu beachten, dass zur Entlastung des Kanals anfallendes Niederschlagswasser oberflächennah zu versickern ist. Lassen die Bodenverhältnisse eine Versickerung nicht zu, sollte der Versiegelungsgrad des Bodens möglichst minimiert werden.
 

Abwassergebühren

Einleitungsgebühr 2,52 Euro pro Kubikmeter Abwasser

 Als Abwasser gilt die aus der Wasserversorgung entnommene Wassermenge.

Anschlussbeitrag der Entwässerungseinrichtung 1,94 Euro pro qm Grundstücksfläche
und 7,16 Euro pro qm Geschossfläche

    
Dichtheitsprüfung

Bei Durchführung der Dichtheitsprüfung müssen die beiden angehängten PDF-Formulare "Nachweis zur Dichtheitsprüfung" und "Protokoll zur Dichtheitsprüfung"  vom Fachmann ausgefüllt und bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden!

Abwasserentsorgung; Durchführung

Die Abwasserentsorgung wird von den Gemeinden und Städten oder kommunalen Abwasserzweckverbänden wahrgenommen.
Die Abwasserentsorgung ist nach dem Bayerischen Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Städte und wird von ihnen im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen. Die Gemeinden und Städte (ggf. kommunale Abwasserzweckverbände) bauen und betreiben dazu Kanalnetze (zur Abwassersammlung und -ableitung) und Kläranlagen (zur Abwasserbehandlung).

Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.

Damit die Gemeinden und Städte das Abwasser erfassen und die Anforderungen einhalten können, regeln sie den Umgriff des zu kanalisierenden Gemeindegebiets sowie die Anforderungen an die Art und Beschaffenheit des von den Haushalten und den Gewerbebetrieben in die Kanalisation einzuleitenden Abwassers durch die gemeindliche Entwässerungssatzung. In der Beitrags- und Gebührensatzung wird die Finanzierung der Abwasseranlagen über (einmalige) Beiträge und (laufende) Gebühren geregelt. In denjenigen Bereichen des Gemeindegebiets, in denen keine öffentliche Abwasserkanalisation errichtet wird, ist die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung Aufgabe der Grundstückseigentümer und erfolgt meist über Kleinkläranlagen.

Haben Sie Fragen zur Abwasserbeseitigung (Kanalanschlussmöglichkeiten, Anschluss- und Benutzungszwang, Höhe der Beiträge und Gebühren, Abwasserreinigung, Ablaufwerte der Kläranlage etc.), so wenden Sie sich am besten zunächst an Ihre Gemeinde.
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Zugehörigkeit zu
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